8. Februar 2018

Rechtsvertretung

Eine Rechtsvertreterin, alltagssprachlich auch Kinderanwältin genannt, übernimmt die rechtliche Vertretung für Minderjährige in familienrechtlichen und kindesschutzrechtlichen Verfahren.

Kinder und Jugendliche haben das Recht gehört zu werden. Sie haben eigene Interessen und Bedürfnisse, die vor Gericht angemessen vertreten werden müssen. Das übernimmt ihre Rechtsvertretung. Sie teilt demnach den Eltern, dem Gericht oder der Behörde den Willen des Kindes oder des Jugendlichen mit.

Zudem haben Kinder und Jugendliche das Recht über die behördlichen bzw. gerichtlichen Abläufe informiert zu werden. Es ist für sie wichtig, dass sie verstehen, was geschieht, weshalb es geschieht und womit sie als nächstes zu rechnen haben. Es ist daher auch die Aufgabe ihrer Rechtsvertretung sie altersentsprechend über die rechtliche Situation aufzuklären und zu informieren sowie ihnen die behördlichen bzw. gerichtlichen Abläufe aufzuzeigen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche verstehen, was in einem familien- oder kindesschutzrechtlichen Verfahren vor sich geht, worüber entschieden werden muss und inwiefern sie selbst die Möglichkeit haben ihren Willen in das Verfahren einzubringen.

Zusätzlich zur Vertretung des Willens, sehe ich es als meine Aufgabe, das Wohl eines Kindes vor Gericht zu vertreten und zu schützen.

Als zertifizierte Rechtsvertreterin für Kinder und Jugendliche durch die Stiftung Kinderanwaltschaft Schweiz bin ich in den folgenden Gebieten tätig: Fürsorgerische Unterbringung, Kindesschutzrecht in Verfahren vor Zivilgerichten oder Kindesschutzbehörden.